Der Wintergarten kehrt zurück – neue Regelungen im Landesgesetz März 2025
Licht, Wärme und zusätzlicher Raum – kaum ein Bauelement vereint so viel Wohnqualität wie ein Wintergarten.
Nach mehreren Jahren der Einschränkung ist der Anbau von Wintergärten in Südtirol seit März 2025 wieder möglich.
Mit dem neuen Dekret des Landeshauptmanns Nr. 6 vom 18. März 2025 wurden klare technische und rechtliche Voraussetzungen geschaffen, unter denen Wintergärten wieder genehmigungsfähig sind.
Rechtlicher Hintergrund
Mit dem Landesgesetz Raum und Landschaft (LG 9/2018) waren Wintergärten zunächst stark eingeschränkt. Sie zählten zur Baumasse und galten somit als Wohnraumerweiterung, was viele Projekte praktisch unmöglich machte.
Die Neuregelung im März 2025 stellt nun klar:
Wintergärten dürfen wieder errichtet werden – unter bestimmten Bedingungen, die ihre Funktion als bauliches und energetisches Ergänzungselement definieren.
Was das neue Gesetz vorsieht
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
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Zulässigkeit: Wintergärten dürfen wieder an bestehenden Gebäuden angebaut werden, sofern diese vor dem 4. September 2007 errichtet oder bewilligt wurden.
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Größe:
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Mindestfläche: 9 m²
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Maximalfläche: 30 m²
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Der Wintergarten darf höchstens 8 % der Bruttofläche der Wohneinheit betragen.
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Bautiefe: Der Abstand zwischen Außenwand und Verglasung darf nicht größer als 3,50 m sein.
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Verglasung: Mindestens 70 % der Fassadenfläche müssen verglast sein.
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Heizung: Eine eigene Heizanlage ist nicht erlaubt – der Wintergarten dient ausschließlich der passiven Sonnenenergienutzung.
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Baumasse: Unter Einhaltung aller Bedingungen wird der Wintergarten nicht zur Baumasse gerechnet.
Passiv genutzte Sonnenenergie – das Herzstück der Regelung
Die gesetzliche Formulierung ist eindeutig:
„Ein Wintergarten zur passiven Sonnenenergienutzung muss an einer Gebäudeaußenwand mit ausreichender Masse, hinsichtlich der Wärmespeicherkapazität, errichtet werden und von den dahinter liegenden Räumen thermisch abtrennbar sein. Der Abstand zwischen Gebäudeaußenwand und Verglasung darf nicht größer als 3,50 m sein. Die Wärmeabfuhr ins Gebäude ist sicherzustellen.“
Was bedeutet das konkret?
1. Massive Außenwand
Der Wintergarten muss an einer massiven Gebäudeaußenwand liegen – also einer Wand mit hoher Wärmespeicherkapazität (z. B. Beton, Ziegel, Naturstein).
Diese Wand nimmt Sonnenwärme auf und gibt sie zeitversetzt an die Innenräume ab.
2. Thermische Trennung
Zwischen Wintergarten und Innenraum muss eine abschließbare Trennung bestehen – z. B. eine Tür oder Glas-Schiebetür.
Das verhindert Energieverluste und erlaubt es, den Wärmefluss kontrolliert zu steuern.
3. Begrenzte Tiefe – max. 3,5m
Damit die Sonnenstrahlen auch tatsächlich die massive Wand erreichen, darf der Wintergarten nur bis zu 3,5 m tief sein.
So bleibt er ein Energiepuffer, kein vollwertiger Anbau.
4. Wärmeabfuhr ins Gebäude
Die Wärme, die sich im Wintergarten sammelt, soll gezielt ins Gebäude geleitet werden können – etwa durch Lüftungsöffnungen, Zirkulationssysteme oder manuell geöffnete Türen.
Welche Ausrichtung ist optimal?
Das Gesetz schreibt keine Himmelsrichtung vor – eine Nordausrichtung ist also nicht verboten.
Aber…
,,Ein Wintergarten zur passiven Sonnenenergienutzung”
Aber für die passive Sonnenenergienutzung ist die Orientierung entscheidend:
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Süd- oder Südwest-Ausrichtung: ideal für maximale Sonnengewinne im Winter.
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Ost- oder Westausrichtung: ausgewogen, gute Lichtverhältnisse ohne Überhitzung.
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Nordausrichtung: energetisch neutral – hier steht Licht im Vordergrund, nicht Wärme.
In der Praxis bedeutet das:
Ein nordseitiger Wintergarten gilt nicht als Wintergarten zur passiven Sonnenenergienutzung im Sinne des Gesetzes.
Also wird eine Nordausrichtung des Wintergartens durch die Formulierung ausgeschlossen.
Technische und planerische Empfehlungen
Für ein genehmigungsfähiges und funktionales Projekt sollte Folgendes beachtet werden:
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Wärmedämmung: Gläser und Profile müssen den Klimahaus-Anforderungen entsprechen (U-Wert ≤ 1,1 W/m²K).
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Verglasung: Mindestens 70 % der Fläche verglast, idealerweise mit 3-fach-Isolierglas und Sonnenschutz.
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Beschattung: Externe Jalousien, Dachlamellen oder automatische Markisen zur Vermeidung von Überhitzung.
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Lüftung: Querlüftung oder Dachöffnungen, um warme Luft kontrolliert abzuführen.
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Statik und Kondensatschutz: Kondensationsfreie Details und thermisch getrennte Profile sind Pflicht.
Fazit
Mit der Gesetzesänderung vom März 2025 öffnet Südtirol wieder die Tür für moderne, energieeffiziente Wintergärten.
Sie dürfen gebaut werden, wenn sie als passives Energieelement verstanden und technisch korrekt umgesetzt werden.
Für Hausbesitzer bedeutet das: mehr Licht, Raum und Wohnqualität.
für uns Planer: neue gestalterische und energetische Möglichkeiten in der Bestandsentwicklung.
Ein gut geplanter Wintergarten ist heute nicht nur ein architektonisches Highlight, sondern ein Beitrag zu nachhaltigem, energieoptimiertem Bauen.
Mein Tipp zum Schluss
Prüfe zuerst immer, ob dein Gebäude die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt – genau hier setze ich als Geometer an und kläre für dich frühzeitig, was möglich ist.
Plane den Wintergarten danach bewusst als Energiepuffer, nicht als Wohnraum.
So bleibt er gesetzeskonform, funktional und ein echter Mehrwert für dein Zuhause.